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Richter schreibt

Steuerstrafrecht

 

Nach einer Steuerprüfung erfolgen nicht nur teils horrende Steuernachforderungen. Häufig schließt sich auch ein (Steuer-) Strafverfahren an.

Wichtig ist eine umfassende, tiefgehende Beratung, die neben der strafrechtlich optimale Lösung auch die steuerrechtlichen Konsequenzen mitberücksichtigt. 

Ohne profunde Kenntnis des Steuerrechts lässt sich auch im Strafrecht nicht argumentieren.

Häufig kann erreicht werden, dass das Strafgericht die Steuerhinterziehung niedriger schätzt als das Finanzamt. Das wirkt sich regelmäßig günstig auf die Strafzumessung aus und kann auch im Festsetzungsverfahren zu einer geringeren Steuer führen.

Zusatzausbildung zum Master of Business Administration (M.B.A.), Fachanwalt für Steuerrecht (FStR).

Kooperation mit Hamburger StB/WP-Kanzlei.

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